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Track 16-18 | Bewirtungskosten: Gute Nachrichten zum Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern
Nach der neueren BFH-Rechtsprechung können Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers auch dann als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn der Arbeitnehmer eine Feier aus rein persönlichen Gründen ausrichtet (z.B. Geburtstag, Jubiläum) oder keine erfolgsabhängigen Bezüge hat. Wir informieren Sie über die neue Rechtslage und sagen Ihnen, welche Umstände im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung beachtet werden müssen, damit ein Werbungskostenabzug möglich ist.
Track 16 | Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, untergeordnete private Bedeutung
Es ist noch nicht lange her, da spielten die Finanzämter regelmäßig nicht mit, wenn ein Arbeitnehmer Bewirtungskosten als Werbungskosten geltend machen wollte. Nur in wenigen Ausnahmefällen gelang es, einen Sachbearbeiter von einer beruflichen Veranlassung zu überzeugen. Arbeitnehmer ohne erfolgsabhängige Bezüge hatten praktisch keine Chance. Wurde eine Veranstaltung gar aus rein persönlichen Gründen ausgerichtet, wie bei einer Geburtstags- oder einer Jubiläumsfeier, dann wurde ein Werbungskostenabzug in keinem Fall vom Finanzamt akzeptiert.
Erfreulicherweise gilt dies so nicht mehr. Nach der neuen, positiven BFH-Re...