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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 25 | Kindergeld: VBL-Beiträge mindern Einkünfte des Kindes

Eine für betroffene Eltern positive Entscheidung des FG Baden-Württemberg steht jetzt beim BFH auf dem Prüfstand. Danach führen Arbeitnehmerbeiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu einer Minderung des hinsichtlich des Jahresgrenzbetrages zu berücksichtigenden Jahreseinkommens des Kindes.

Neu ist ab 2010: Der Grenzbetrag für die eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder ist auf 8.004 € erhöht worden. Für 2009 galt noch ein Betrag von 7.680 €. Unverändert ist: Es sind nur die Beträge anzusetzen, die auch tatsächlich zum Bestreiten des Unterhalts zur Verfügung stehen. Wie Sie wissen, ist insbesondere der Arbeitslohn eines Kindes um die Sozialversicherungsbeiträge zu kürzen.

Beim BFH ist jetzt ein Verfahren anhängig, dessen Ausgang für Eltern wichtig ist, deren Kinder im öffentlichen Dienst arbeiten. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu Gunsten betroffener Eltern entschieden: Die Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – kurz VBL – mindern die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes. Sie seien zwar gesetzlich nicht geregelt, hätten aber den Charakter einer Pflichtversicherung.

Was die B...