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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 191/08

Gesetze: AO § 278

Voraussetzungen für den Erlass eines Ergänzungsbescheids

Leitsatz

  1. Zur Vollstreckung i. S. des § 278 Abs. 1 AO nach Aufteilung einer Gesamtschuld.

  2. Zur Durchbrechung der Vollstreckungsbeschränkung in § 278 Abs. 1 AO durch die Regelung in Abs. 2 der Vorschrift.

  3. § 278 Abs. 2 AO zielt darauf, eine Beeinträchtigung der Vollstreckungsmöglichkeiten durch eine Vermögensverschiebung zwischen Gesamtschuldnern i. S. des § 268 AO in Fällen einer Vollstreckungsbeschränkung nach § 278 Abs. 1 AO zu vermeiden. Daher ist ein auf § 278 Abs. 2 AO gestützter (Ergänzungs-)Bescheid, der Art und Umfang der Inanspruchnahme festlegt, zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
NAAAD-33296

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