Ermäßigter Steuersatz nach § 34c Abs. 4 EStG im VZ 1999; Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden; Verstoß gegen den Gleichheitssatz
nach Art. 3 Abs. 1 GG
2) Die in einem Feststellungsbescheid für das Jahr 1999 enthaltene Feststellung zu begünstigten Anteilen an ausländischen
Einkünften i.S.v. § 34c Abs. 4 EStG führt nicht zu einer entsprechenden Berücksichtigung im Einkommensteuerbescheid für den
Veranlagungszeitraum 1999. Denn die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit von § 34c Abs. 4 EStG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
ist nicht Regelungsinhalt des Feststellungsbescheides.
3) Die ausnahmslose Abschaffung von § 34c Abs. 4 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1999 führt nicht zu einem Verstoß gegen
Art. 3 Abs. 1 GG.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 199 Nr. 3 CAAAD-32990
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