Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 178 Begriff der unbebauten Grundstücke
II. Unbebaute Grundstücke
Hinweis: Abschnitt 4 und H 4 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts/Bewertung des Grundvermögens nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes v. , BStBl 2009 I 590, – AEBewGrV –.
Literatur: Stöckel, Bewertung eines bebauten Grundstücks – Behebbare Baumängel und Bauschäden oder dem Verfall preisgegeben?, NWB 2001, 277.
1. Bedeutung der Vorschrift
1Bei der neuen Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden für die Bewertung inländischer Grundstücke unbebaute (§ 178 BewG) und bebaute (§ 180 BewG) Grundstücke unterschieden. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Grundstücksarten, die – wie schon bei der vorangegangenen Vorschrift des § 145 Abs. 1 und 2 BewG a. F. für Erwerbe vor dem – über die anzuwendende Bewertungsmethode entscheidet, nämlich im Regelfall zwischen einem vereinfachten Vergleichswertverfahren bei unbebauten Grundstücken und bei bebauten Grundstücken – abgesehen von gesetzlich geregelten Sonderbewertungen (§§ 192 – 196 BewG) im Regelfall von drei verbindlich vorgeschriebenen Bewertungsm...