Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 164 Mindestwert
Hinweis: Abschnitt 30 AEBewLuF.
I. Allgemeines (§ 164 BewG)
1Die Vorschrift regelt die Ermittlung des Mindestwerts für den Wirtschaftsteil mittels Kapitalisierung eines Pachtpreises für den Grund und Boden und eines Ertragswerts für die übrigen Wirtschaftsgüter.
2Die Mindestwertregelung basiert auf der Annahme des Gesetzgebers, dass kleinere und mittlere Betriebe im Durchschnitt nur einen geringen oder gar negativen Reingewinn erwirtschaften. Da diese Betriebe jedoch regelmäßig werthaltig sind, wurde eine Mindestwertregelung verankert, die eine plausible Ausgangsbasis bildet. Sie geht davon aus, dass zumindest die bei einer Verpachtung erzielbaren Erlöse sowohl für den Grund und Boden als auch für die übrigen Wirtschaftsgüter (Besatzkapital) bei einer Unternehmensbewertung als Ertrag zu kapitalisieren wären. Dies erklärt auch, weshalb im Rahmen des Mindestwerts der gleiche Kapitalisierungszinssatz unterstellt wird. Im Rahmen der Mindestwertregelung werden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und das Besatzkapital mit dem Fortführungswert zum Ansatz gebracht. Wenn jedoch ein Ertragswertverfahren wie bei der Bewertung des Betriebsvermögens z...