Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 13 Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
Hinweis: R 113 ErbStR; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder betr. Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden, wiederkehrende Nutzungen und Leistungen: Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer v. , BStBl 2001 I 1041.
1. Kapitalwert wiederkehrender Nutzungen und Leistungen
a) Verhältnis zum Gegenwartswert bei Kapitalforderungen
1Die Berechnung des Kapitalwerts wiederkehrender Nutzungen und Leistungen ist im Rechnerischen nichts anderes als die Ermittlung des Gegenwartswerts von Kapitalforderungen, die in Raten zu tilgen sind (§ 12 Abs. 3 BewG). Hier wie dort ist nach der gleichen Abzinsungsmethode vorzugehen und der gleiche Zinssatz von 5,5 % vorgeschrieben; auf der Grundlage des Zinsabschlaggesetzes wird außerdem bei Raten und Zeitrenten die gleiche Zahlungsweise – Mittelschüssigkeit; dazu unten Rdn. 6 – gesetzlich unterstellt (§ 12 Abs. 1 Satz 2, § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 BewG). Berechnungshilfen für Raten und Zeitrenten können deshalb wechselseitig verwendet werden.
b) Begriff der wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
2Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen sind geldwerte Vorteile, die dem Berechtigten periodisch zufließen und vom Verpflichteten periodisch zu bewirk...