Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 12 Kapitalforderungen und Schulden
Hinweis: R 36, 109 – 112, 119 Abs. 4 ErbStR; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder betr. Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden, wiederkehrende Nutzungen und Leistungen: Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer v. , BStBl 2001 I 1041.
Literatur: Brosch, Das Disagio im Bewertungsrecht, DB 1984, 1696; Christoffel, Bewertung der Vermögenseinlage des typischen stillen Gesellschafters, DB 1988, 248; ders., Abzug von Schulden bei der Ermittlung des Gesamtvermögens, DStZ 1995, 198; Bachem, Bewertung von überverzinslichen Geldleistungsverbindlichkeiten, DStR 1999, 773; Viskorf, Schenkung bei Übertragung aller Ansprüche und Rechte aus einer Kapitallebensversicherung, FR 1999, 1255; Geck/Messner, Zuwendungsgegenstand bei Übertragung des Bezugsrechts an einer Kapitallebensversicherung, ZEV 2000, 21; Sedlaczek, Bewertung eines unverzinslichen Rahmenkredits mit dem Nennwert, ErbBstg 2000, 40; Fiedler, Die Besteuerung der unentgeltlichen Übertragung von Lebensversicherungsverträgen, DStR 2000, 533; Böhm, Darlehen bei Tod des Darlehennehmers, ZEV 2002, 337; Jüptner, Private Steuererstattungsansprüche und Erbschaftsteuer, UVR 2008, 180.