Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
Hinweis: H 84 ErbStH.
Literatur: Moench, Der verfrühte Tod bei der Jahresversteuerung, UVR 1991, 196; Jestädt, Erbschaftsteuerzahlung im Voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last? DStR 1993, 1620; Stempel, Ermittlung des maßgeblichen Steuersatzes für die Durchführung der Jahresbesteuerung nach § 23 ErbStG, UVR 2000, 390; Moench, Vorsicht bei Wahl und Abwahl der Jahreserbschaftsteuer, ZEV 2001, 303; Korezkij, Jahreserbschaftsteuer – ein Glücksspiel mit gezinkten Karten? ZEV 2001, 305; Kirnberger/Wertz, Wahlrechte beim Erwerb von Renten, Nutzungen und Leistungen, ErbStB 2004, 307; Götz, Die Ermittlung der Jahressteuer nach § 23 ErbStG bei Zusammenrechnung mit Vorerwerben, ZEV 2006, 260; s. im Übrigen das allgemeine Literaturverzeichnis.
1. Wahlrecht des Erwerbers und dessen Voraussetzungen
1Der Erwerber von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, wie z. B. eines Nießbrauchsrechtes, hat grundsätzlich den entsprechend den Bestimmungen der §§ 13 ff. BewG errechneten Kapitalwert der Renten usw. der Besteuerung zu unterwerfen. Dies kann für den Erwerber dann zu einer unbilligen Härte führen, wenn sich unter Zugrundelegung des Kapitalwertes eine hohe Steuer ergibt, zu deren Begleichung dem...