Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 19 Steuersätze
Hinweis: H 38 gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform der Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes/Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes v. , BStBl 2009 I 713.
Literatur vor dem ErbStRG: Bareis, Analyse des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 1997, 557; Carstens, Erbschaftsteuertarif 1996 mit kuriosen Überraschungen, Stbg 1997, 57; Krüger/Siegemund/Köhler, Stbg 1997, 248; Kirschstein, Anwendung der Härteregelung (§ 19 Abs. 3 ErbStG) im Rahmen der Vor- und Nacherbschaft, ZEV 2001, 347; Korezkij/Hille, Euroumstellung und Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG, ZEV 2002, 12.
Literatur zum ErbStRG: Moench/Stempel, Vermögensübertragungen vor und nach der Erbschaftsteuerreform – Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach Rechtsänderungen und nach Überschreiten des Zehnjahreszeitraums, DStR 2008, 170.
1. Steuertarif (§ 19 Abs. 1 ErbStG)
1Mit dem ErbStRG hat der Gesetzgeber in § 19 ErbStG einen neuen Steuertarif in Kraft gesetzt, der allgemein für Erwerbe nach dem gilt und dessen rückwirkende Anwendung nach Maßgabe des Art. 3 des ErbStRG (ohne Anwendung der erhöhten Freibeträge nach § 16 ErbStG) allerdings nur auf Erbfä...