Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 11 Bewertungsstichtag
Hinweis: R 34 ErbStR; H 34 ErbStH.
Literatur: Michel, Ist das Stichtagsprinzip der Erbschaftsteuer ergänzungsbedürftig?, DStR 1985, 402; Kapp, Die Verfügungsmöglichkeiten im Erbschaftsteuerrecht, DStR 1986, 30; Wendt, Die Bewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften und das Stichtagsprinzip im Erbschaftsteuerrecht, StuW 1987, 18; Kapp, Keine Überbetonung des Stichtagsprinzips im Erbschaftsteuerrecht, BB 1993, 1048; Naujok, Stichtag und Billigkeitserlass im Erbschaftsteuerrecht, ZEV 2003, 94.
1. Grundsatz
1Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgebend. Dieser Zeitpunkt ist in § 9 ErbStG, auf dessen Kommentierung verwiesen wird, ausführlich geregelt.
2Zur Wertermittlung gehören sowohl die Feststellung des Umfanges des angefallenen Vermögens als auch dessen Bewertung sowie die weiteren Bestimmungen, etwa die in §§ 13 – 14 ErbStG. Dass der Wert eines Vermächtnisanspruches z. B. wegen eines Erbstreites, erst geraume Zeit nach dem Stichtag endgültig ermittelt werden kann, ist für den Zeitpunkt des Erwerbs und die Entstehung der Steuer ohne Bedeutung. Mit der Entscheidung für ein Stichtagsprinzip, das systembeding...