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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 1655/08

Gesetze: BewG 1991 § 146 Abs. 7, WertV § 17, WertV § 18

Bewertung von Teileigentum für Zwecke der Erbschaftsteuer

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Leitsatz

1. Im Rahmen der Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Festsetzung der Erbschaftsteuer kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts u.a. durch Vorlage des Gutachtens eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken geführt werden.

2. Einem Sachverständigengutachten, das bei Fehlen bewertungsrechtlicher Sonderregelungen den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung entspricht und plausibel ist, wird auch dann regelmäßig zu folgen sein, wenn einzelne Faktoren – erzielbare Miete und Restnutzungsdauer – von der Behörde oder vom Gericht anders bewertet werden und bei der Berechnung daher auszutauschen sind.

3. Zur Eigennutzung ungeeignete Renditeobjekte wie im Streitfall ein Ladenlokal sind regelmäßig im Ertragswertverfahren zu bewerten. Das Sachwertverfahren findet im Regelfall bei renditeunabhängigen Objekten der Eigennutzung Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-32373

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