Zulässigkeit der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses mit dem Einwand einer unangemessenen Barabfindung durch die
betroffenen Minderheitsaktionäre
Leitsatz
Für den Veräußerungsgewinn aus der Übertragung von Aktien im Ausschlussverfahren gemäß § 327a AktG (sog. Squeeze out) kann
mangels eines zugrunde liegenden behördlichen Eingriffs keine Rücklage für Ersatzbeschaffung gemäß R 35 EStR 2001 gebildet
werden.
Der Ausschluss der steuerlichen Berücksichtigung von (auch ausländischen) Beteiligungsverlusten durch § 8b Abs. 3 KStG 2002
begegnet keinen gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAD-31828
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