Arbeitshilfe Januar2013

Umfang des unbeschränkten Sonderausgabenabzugs bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich - Mustereinspruch

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Steuerlicher Abzug von Leistungen an die geschiedene Ehefrau:

Sind Zahlungen des Klägers an seine geschiedene Ehefrau als Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG (in der ab 2008 geltenden Fassung) bzw. als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar oder als Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur beschränkt berücksichtigungsfähig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB HAAAD-31597