Lehrbuch Umsatzsteuer
12. Aufl. 2009
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Abschnitt 4: Sonstige Leistung
A. Allgemeines
I. Bedeutung
182Wegen der unterschiedlichen Regelungen der Besteuerung von Lieferung und sonstiger Leistung ist die Fähigkeit, diese beiden Leistungsarten unterscheiden zu können, für die Lösung von Fällen von großer Bedeutung. Je nachdem, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt, sind unterschiedliche Bestimmungen zu
Zeitpunkt und Ort der Leistung (§ 3 Abs. 6 – 8 UStG, § 3a UStG),
Leistungsumfang (Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung),
Steuererhebung (§ 18 ff. UStG, § 13b UStG) anzuwenden.
Ein Videovertriebshändler H überlässt bespielte Videokassetten an Videothekare, die diese bespielten Kassetten in ihren Videotheken vorführen und weitervermieten. Außerdem liefert er ihnen sog. Vervielfältigungsstücke, die die Videothekare an ihre Kunden zur ausschließlich privaten Nutzung weiterveräußern dürfen.
Soweit H die Kassetten zur Vorführung und Weitervermietung überlässt, unterliegt die Leistung des H dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7b und c UStG. Dies gilt selbst dann, wenn die Videothekare Eigentümer der Kassetten werden. Der wesentliche Inhalt der Leistung des H ist in diesen Fällen in der Übertragung des Nutzungsrechts zu s...BStBl 1985 II 271