Arbeitshilfe - Stand: 18.08.2010

Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit: Gewerbesteuerpflicht des Gewinns einer Berufsbetreuerin - Mustereinspruch

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Qualifizierung von Einkünften:

Ist die Tätigkeit einer Berufsbetreuerin bzw. Verfahrenspflegerin als gewerbliche oder als freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren? - Sind zumindest die Tätigkeiten mit Schwerpunkt im juristischen und/oder betriebswirtschaftlichen Bereich als freiberufliche Tätigkeit zu behandeln bzw. muss eine Aufteilung auf die einzelnen Wirkungskreise erfolgen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
DAAAD-29832