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AEUV Artikel 131

Dritter Teil: Die internen Politiken und Maßnahmen der Union

Titel VIII: Die Wirtschafts- und Währungspolitik

Kapitel 2: Die Währungspolitik

Artikel 131 (ex-Artikel 109 EGV)

Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Satzung seiner nationalen Zentralbank mit den Verträgen sowie mit der Satzung des ESZB und der EZB im Einklang stehen.

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XAAAD-29176

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