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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 7/2005

Gesetze: Art. 6 GG§§ 32, § 33 c EStG

Familienleistungsausgleich in den Jahren 1997 - 2000 nicht verfassungswidrig

Leitsatz

In den Jahren 1997 - 2000 entsprach der Familienleistungsausgleich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Insbesondere berücksichtigte er hinreichend, dass Mehrkinderfamilien einer erhöhten Belastung mit indirekten Steuern und wegen angemessener Unterhaltsverpflichtungen ausgesetzt waren.

Eine vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Weitergeltungsanordnung entfaltet Gesetzeskraft; insofern entfällt eine materiell-rechtliche Überprüfung durch die Fachgerichte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAD-29163

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