Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
7. Möglichkeiten zur vorgezogenen Anwendung des BilMoG
7.1 Intention des Gesetzgebers
Das EGHGB regelt die erstmalige Anwendung einer Vielzahl der neuen Vorschriften. Im Mittelpunkt der Erstanwendung wesentlicher neuer Bilanzierungs- und Bewertungsnormen steht Art. 66 Abs. 3 EGHGB, der für den Regelfall die pflichtgemäße Anwendung der neuen Vorschriften für das nach dem beginnende Geschäftsjahr vorsieht.
Die Regelungen nach Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB erlauben die Anwendung der Neuregelungen durch das BilMoG bereits in dem nach dem beginnenden Geschäftsjahr. Damit wird es den Unternehmen erlaubt, bei einem dem Kalenderjahr entsprechenden Geschäftsjahr bereits für das Jahr 2009 die Neuregelungen des BilMoG vorzeitig anzuwenden. Allerdings stellt der Gesetzgeber klar, dass die Neuregelungen nur insgesamt und gerade nicht einzeln angewandt werden können. Ein so genanntes „Normen-Picking” ist damit ausgeschlossen.
Auf den ersten Blick erscheint eine frühzeitige Anwendung der Neuregelungen bereits ab dem Jahr 2009 rechtlich schwierig. Zwar erlaubt Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB dies ausdrücklich – aber nur für die in Art. 66 Abs. 3 EGHGB auch genannten Normen – allerdings sehen einzelne Übergangsregelungen konkrete Erstanwendungszeitpunkte vor.
Die Altregelungen zahlreiche...