Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG
1. Aufl. 2009
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3. Erstmalige Anwendung der Neuregelungen und Übergangsvorschriften
3.1 Vorbemerkungen
Aufgrund der Tatsache, dass einzelne Regelungen des BilMoG auf die Umsetzung supranationaler Normen, konkret einzelner EU-Vorgaben, zurückgehen, stellt sich die Anwendung der Regelungen bezüglich des Zeitpunkts unterschiedlich dar. Während die „materiellen” Bilanzierungs- und Bewertungsänderungen regelmäßig (bei einem mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Geschäftsjahr) ab dem Jahr 2010 greifen werden, gelten einzelne Größenkriterien und Erleichterungsvorschriften bereits rückwirkend ab dem Jahr 2008. Eine freiwillige, frühere Anwendung des BilMoG ab dem Jahr 2009 ist zudem möglich. Detailliert regelt das Gesetz die erstmalige Anwendung der Vorschriften im EGHGB.
Aufgrund der Fülle an Änderungen, die das BilMoG zum einen hinsichtlich der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften für den Einzel- und den Konzernabschluss, aber auch hinsichtlich der Normen betreffend die Abschlussprüfung mit sich bringt, sind gesonderte Vorschriften nötig, die den Übergang von altem auf neues Recht regeln. Diese Aufgabe übernehmen für die geänderten Regelungen im HGB die Übergangsvorschriften in Art. 66 und 67 EGHGB. Sie regeln, wie die Umstel...