Jahresabschluss kompakt
1. Aufl. 2009
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S. 11812. Kapitel: Eigenkapital
12.1 Wesentliches zur Bilanzposition
12.1.1 Kapitalgesellschaften
12.1.1.1 Positionsinhalt
[i]Eigenkapital von KapitalgesellschaftenDie Position Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften setzt sich zusammen aus:
Gezeichnetes Kapital;
Kapitalrücklage;
Gewinnrücklagen
– gesetzliche Rücklage,
– Rücklage für eigene Anteile,
– satzungsmäßige Rücklagen,
– andere Gewinnrücklagen;
Gewinn- bzw. Verlustvortrag und
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
[i]Definition „Gezeichnetes Kapital“§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert das „Gezeichnete Kapital“ als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Bei der AG und der KGaA ist dies das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital.
[i]Definition „Kapitalrücklage“Bestimmte Zuzahlungen von Gesellschaftern und Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen im weiteren Sinne erzielt wurden, sind in die „Kapitalrücklage“ einzustellen. Nach § 272 Abs. 2 HGB sind in der „Kapitalrücklage“ auszuweisen:
das bei der Ausgabe von Anteilen über deren Nennbetrag bzw. anteiligen Nennwert hinaus erzielte Aufgeld,
der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielte Betrag,
gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile geleistete Zuzahlungen der Gesellschafter ...