Jahresabschluss kompakt
1. Aufl. 2009
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S. 10210. Kapitel: Liquide Mittel – Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
10.1 Wesentliches zur Bilanzposition
10.1.1 Positionsinhalt
[i]Positionsinhalt auf Aktiv- und PassivseiteDie Position setzt sich auf der Aktivseite gem. § 266 Abs. 2 HGB zusammen aus:
Kassenbestand,
Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden auf der Passivseite unter den Verbindlichkeiten als separater Posten ausgewiesen.
Der Kassenbestand inklusive aller Nebenkassen einschließlich Sorten (im Kassenbestand enthaltene Zahlungsmittel ausländischer Staaten) ist zum Bilanzstichtag mengenmäßig zu erfassen; über die Bestandsaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen.
Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (inklusive Bundesbankguthaben) sind durch Kontoauszüge oder Saldenbestätigungen zu belegen. Zeitlich begründete Buchungsunterschiede zwischen diesen Auszügen und dem Saldo laut Finanzbuchhaltung sind durch eine Übergangsrechnung abzugleichen.
Scheckbestände müssen durch eine körperliche Inventur erfasst werden, über die ein Aufnahmeprotokoll zu erstellen ist.
10.1.2 Bewertung
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert.
[i]Beachtung des Niederstwert- und Imparitätsprinzips bei FremdwährungenInsbesondere bei Fremdwährungen ist das Niederstwert- und das Imparitä...