Jahresabschluss kompakt
1. Aufl. 2009
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S. 767. Kapitel: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
7.1 Wesentliches zur Bilanzposition
7.1.1 Positionsinhalt
Die Bilanzposition „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen„ umfasst alle Ansprüche aus Geschäftsvorfällen, die im Rahmen der üblichen Umsatztätigkeit des Unternehmens vom Unternehmen bereits erfüllt sind, bei denen die Gegenleistung jedoch noch aussteht.
Dies bedeutet, die Erfassung aller noch nicht beglichenen Rechnungen mit Umsätzen bis zum Bilanzstichtag. Hierzu gehören ebenfalls Besitzwechsel und Forderungen gegen Kreditkartenunternehmen bei bargeldlosen Umsatzgeschäften.
[i]Gefahrenübergang muss vor Bilanzstichtag erfolgenEntscheidend für den Bilanzansatz und die periodengerechte Umsatzrealisierung (§ 252 Abs. 4 HGB) ist, dass der Gefahrenübergang noch vor Bilanzstichtag erfolgt (siehe Incoterms). Gutschriften, die einen Schuldner betreffen, sind von den Forderungen abzusetzen bzw. unter den Rückstellungen zu erfassen. Die kreditorischen Debitoren werden ausgegliedert und unter „Sonstige Verbindlichkeiten„ ausgewiesen. Nicht von der Bilanzposition erfasst werden „Forderungen gegen verbundene Unternehmen„ und „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht„. Es erfolgt ein eigenständiger Bilanzausweis.
[i]Insolvenz des SchuldnersIm Z...