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PiR Nr. 8 vom Seite 232

Uneinheitlich ausübbare Wahlrechte – Grenzbereiche der Anwendung des IAS 8

Carsten Schmidt

Rechnungslegungsmethoden für ähnliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Bedingungen sind einheitlich (consistently) anzuwenden – so die alte Grundregel der Bilanzierung aus IAS 8 . Doch seit 2003 bereichern Wahlrechte die internationale Rechnungslegung nach IFRS, die für vergleichbare Geschäftsvorfälle separat ausgeübt werden können. Im Zusammenhang mit uneinheitlich ausübbaren Wahlrechten ergeben sich offene Fragen nach Möglichkeiten zur Ausübungsänderung, wenn hierdurch der Abschluss zuverlässigere und relevantere Informationen bietet.

Kernaussagen
  • Uneinheitlich ausübbare Wahlrechte stellen eine vermehrt auftretende Neuerung in den IFRS dar. Aufgrund der Formulierung der Wahlrechte ergeben sich offene Fragen bezüglich der Anwendung der Generalnormen des IAS 8.

  • Nur die Möglichkeit einer geänderten Wahlrechtsausübung auch bei uneinheitlich ausübbaren Wahlrechten erfüllt die Zielsetzung des IAS 8, Relevanz und Zuverlässigkeit des Abschlusses zu verbessern.

  • Eine geänderte Ausübung muss retrospektiv zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem das Wahlrecht ursprünglich ausgeübt wurde. Dabei ist zu überprüfen, ob zu diesem Zeitpunkt eventue...

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PiR - Internationale Rechnungslegung