Veräußerungsgewinn infolge verdeckter Einlage einer Anwartschaft auf den Bezug neuer Anteile an einer Kapitalgesellschaft
in eine Kapitalgesellschaft bei nicht verhältniswahrender Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Leitsatz
1.) Ist bei der Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften der Gesellschafter der aufnehmenden Kapitalgesellschaft an der
übertragenden Kapitalgesellschaft mittelbar über eine weitere Gesellschafter-Kapitalgesellschaft beteiligt und wird die übertragende
Kapitalgesellschaft zugunsten der Gesellschafter-Kapitalgesellschaft nicht verhältniswahrend auf die übernehmende Kapitalgesellschaft
verschmolzen, realisiert der Gesellschafter infolge verdeckter Einlage von Bezugsrechten an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft
in die Gesellschafter-Kapitalgesellschaft einen Veräußerungsgewinn i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG.
2.) Bei der Beurteilung der Frage, inwieweit in einem solchen Fall eine verdeckte Einlage bei der Gesellschafter-Kapitalgesellschaft
vorliegt, ist nicht auf die Vermögenseinbuße bei dem Steuerpflichtigen, sondern auf den Vermögenszuwachs bei der Gesellschafter-Kapitalgesellschaft
abzustellen. Der insoweit gegebene teilentgeltliche Anteilserwerb der Gesellschafter-Kapitalgesellschaft ist nach der sog.
Trennungstheorie aufzuteilen in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil (= Teil der verdeckten Einlage).
3.) Die bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigenden Anschaffungskosten des Gesellschafters bestimmen
sich im Fall der verdeckten Einlage eines Bezugsrechts an Kapitalgesellschaftsanteilen anlässlich einer Kapitalerhöhung ohne
Einlagen gemäß den Vorschriften des Kapitalerhöhungssteuergesetzes (KapErhStG).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1459 Nr. 18 EStB 2010 S. 26 Nr. 1 NAAAD-26103
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