Arbeitshilfe - Stand: 03.11.2010

Widerruf einer Anrufungsauskunft als anfechtbarer Verwaltungsakt - Mustereinspruch

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Stellt der Widerruf einer Lohnsteuer-Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG einen Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
CAAAD-25421