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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 20 | Kindergeld-Grenzbetrag: Arbeitgeberanteil der vermögenswirksamen Leistungen keine Einkünfte?

Beim BFH ist folgende Rechtsfrage anhängig: Gehören vermögenswirksame Leistungen zu den Einkünften, die bei der Höhe des Grenzbetrages zu berücksichtigen sind? Gehört dazu auch der Arbeitgeberanteil, obwohl dieser nicht in den Verfügungsbereich des Kindes gelangt?

Die Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder ist ein häufiger Streitpunkt mit den Familienkassen und Finanzämtern. Sie kennen den Hintergrund: Eltern haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge und alle kindbedingten Steuervergünstigungen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes einen Höchstbetrag nicht übersteigen. Seit Jahren liegt die magische Grenze bei 7.680 €. Durch das Bürgerentlastungsgesetz steigt der Grenzbetrag ab 2010 auf 8.004 €.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jetzt zur Freude betroffener Eltern entschieden: Der vom Arbeitgeber getragene Anteil an vermögenswirksamen Leistungen zählt nicht zu den für die Gewährung des Kinderfreibetrags schädlichen Einkünften eines Kindes. Der Arbeitgeberanteil bleibt also bei der Prüfung des Grenzbetrags außen vor.

Nun, es überrascht mich nicht, dass die Finanzve...