Erzielung gewerblicher Einkünfte aus der Vermietung einer Ferienwohnung in einer Ferienwohnanlage – kein Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht
Leitsatz
Zur Abgrenzung zwischen der Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünften aus VuV bei der Vermietung einer
Ferienwohnung.
Die Grundsätze der neuen BFH-Rechtsprechung zur Einkünfteerzielungsabsicht betr. VuV-Einkünfte bei der Vermietung von Ferienwohnungen
kommen nicht zum Tragen, wenn mit der Ferienwohnung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden.
Werden mit der Ferienwohnung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ist die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht zwingend erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAD-24643
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