Der Gewinn aus der Veräußerung von nicht wesentlichen Beteiligungen ist steuerpflichtig, wenn die Beteiligungen als Entgelt
für eine gewerbliche Tätigkeit gewährt wurden
Leitsatz
Zur Frage, wann GmbH-Anteile notwendiges BV einer als Einzelunternehmen geführten gewerblichen Betätigung sind.
Die Möglichkeit, sich an einer GmbH mit einer minimalen Einlage zum Nennwert zu beteiligen und die Beteiligung schon nach
kurzer Zeit für ein Vielfaches wieder zu veräußern, stellt sich wirtschaftlich betrachtet als Vergütung für die – anderweitig
nicht honorierte – Tätigkeit als Einzelunternehmer dar.
Der Gewinn aus der Veräußerung von nicht wesentlichen Beteiligungen ist daher steuerpflichtig, wenn die Beteiligungen als
Entgelt für eine gewerbliche Tätigkeit gewährt wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAD-24633
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