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FG München Urteil v. - 14 K 633/07

Gesetze: UStG 1999 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug

Bezeichnung des Leistungsgegenstands in der Rechnung

Leitsatz

Rechnungen, in denen über Schreib- und Couvertierarbeiten abgerechnet wird, wenn tatsächlich im Wesentlichen andere Leistungen erbracht wurden, wie beispielsweise Vermittlungs- oder Beratungsleistungen, genügen nicht den von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen an ein zum Vorsteuerabzug berechtigendes Abrechnungspapier.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-24321

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