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FG München Urteil v. - 14 K 2256/05

Gesetze: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 3a Abs. 1, UStG § 4 Nr. 12a S. 1, UStG § 15 Abs. 1 S. 2

Ort der Leistung bei Vermittlungsleistungen

Leitsatz

1. Sonstige Leistungen werden gemäß § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

2. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach Abs. 1 der Vorschrift bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-24316

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