Steuerkompendium
11. Aufl. 2009
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Sechster Teil: Umsatzsteuer
A. Einführung
I. Geschichtliche Entwicklung
1 Die Umsatzsteuer (USt) wurde durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) vom 26. 7. 1918 zu einer selbständigen Reichssteuer. Eine grundsätzliche Reform der USt erfolgte durch das UStG vom (BGBl 1967 I S. 545), das mit Wirkung vom 1. 1. 1968 die Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug einführte. Dies bedeutet, dass die Umsatzbesteuerung grundsätzlich auf jeder Wirtschaftsstufe stattfindet. Die nächste wesentliche Änderung des UStG erfolgte durch das UStG 1980 vom (BGBl 1979 I S. 654), mit dem eine Anpassung des deutschen Rechts an die vom Rat der EWG am erlassene 6. EG-Richtlinie vorgenommen wurde. Die bisher letzte grundlegende Reform des UStG ist durch das USt-Binnenmarktgesetz vom (BGBl 1992 I S. 1548) mit Wirkung ab dem 1. 1. 1993 eingetreten.
2 Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat am die Richtlinie 91/680/EWG zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen verabschiedet. Durch diese Richtlinie wurde die 6. EG-Richtlinie vom zur Harmonisierung der USt umfassend ergänzt.
Die durch die Richtlinie vom getroffene Regelung stellt gem. Artikel 28 l der 6. EG-Richtlinie nur eine Übergangsregelung dar. Die 6. EG-Richtlinie ist mit Wirkung ab dem durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ersetzt worden.
3 Der EU gehören zurzeit fol...