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Systematik der bilanziellen Erfassung latenter Steueransprüche
Durch die Einführung der Zinsschranke im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 sind neben den latenten Steueransprüchen aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen auch die für Zinsvorträge bei der Steuerlatenzrechnung mit ins Kalkül zu ziehen. Zusammen ergeben sich dynamische Wechselwirkungen bei der bilanziellen Erfassung, insbesondere falls eine vollumfängliche Berücksichtigung aller latenten Steuerguthaben nicht möglich ist. Zwangsläufig bestehen Konkurrenzverhältnisse, deren konkrete Auflösung in den IFRS nicht geregelt ist. Eine Systematik in Form einer Ansatzrangfolge kann bei der bilanziellen Erfassung in Frage kommen. Dabei ist eine Vielzahl von Parametern, die in die steuerliche Planungsrechnung einfließen, zu beachten. Insofern erscheint die Aufstellung einer vorrangigen Ansatzrangfolge von latenten Steueransprüchen meist nur auf unternehmensindividueller Ebene sinnvoll, wie die nachfolgenden Überlegungen zeigen.
Die Voraussetzungen für den bilanziellen Ansatz von aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Verlust- und Zinsvorträge sind deckungsgleich.
Weitere Restriktionen sind bei Verlust...