1.) Die zivilrechtliche Nichtanerkennung einer "GmbH & Co. GbR" führt dazu, dass eine gewerbliche Prägung i.S.v. § 15 Abs.
3 Nr. 2 EStG nicht anzunehmen ist, wenn zumindest eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt ist.
2.) Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs führt zu originär gewerblichen Einkünften i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, sofern
der Verpächter nicht von seinem Wahlrecht zur Erklärung der Betriebsaufgabe Gebrauch macht.
3.) Auch ein verpachteter Gewerbebetrieb kann ertragsteuerneutral gemäß § 24 UmwStG zu Buchwerten in eine Personengesellschaft
eingebracht werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1425 Nr. 17 EAAAD-23968
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