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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 129/06

Gesetze: EStG § 70 Abs. 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Keine nachträgliche Korrektur eines aufgrund fehlerhafter Anrechung schweizerischer Familienzulage rechtsfehlerhaften bestandskräftigen Kindergeldbescheids

Leitsatz

Wurde bei der bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung eine schweizerische Familienzulage in voller Höhe statt richtigerweise in Höhe des kantonalen Regelsatzes angerechnet, kann der fehlerhafte Kindergeldbescheid weder aufgrund einer Änderung der Verhältnisse nach § 70 Abs. 2 EStG noch aufgrund neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nachträglich korrigiert werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-23570

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