Arbeitshilfe - Stand: 30.09.2009

Fortbildungskosten nach Beendigung einer Ausbildung nur in Höhe von 4000 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig - Mustereinspruch

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Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium an einer Fachhochschule nach abgeschlossener Berufsausbildung aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ab nicht mehr unbegrenzt als Werbungskosten sondern nur noch begrenzt als Sonderausgaben abziehbar? - Verstößt diese Gesetzesänderung gegen das Rückwirkungsverbot sowie gegen das steuerliche Nettoprinzip und den Gleichheitssatz, wenn die Kosten für ein Zweitstudium oder für eine weitere nicht akademische Berufsausbildung weiterhin vollumfänglich absetzbar sind, während Aufwendungen für ein Erststudium als Weiterbildungsmaßnahme nur begrenzt steuerlich berücksichtigt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
HAAAD-23513