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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 3 K 3235/07 EFG 2009 S. 1276 Nr. 16

Gesetze: BewG 1991 § 129 Abs. 1BewG 1991 § 83BewG DDR § 50 AO § 162 Abs. 1

Schätzung des Einheitswerts eines auf fremden Grund und Boden errichteten Toilettenhäuschens

Leitsatz

1. Die Einheitsbewertung eines in den neuen Bundesländern auf fremdem Grund und Boden errichteten Toilettenhäuschens, bei dem es sich bewertungsrechtlich um ein Gebäude – Toilette und die Reinigungsanlage sind als Betriebsvorrichtungen gem. § 50 Abs. 1 S. 2 BewG DDR nicht in das Grundvermögen einzubeziehen – handelt, ist in Anlehnung an das Sachwertverfahren auf den Stichtag vorzunehmen.

2. Da es zum Bewertungsstichtag vergleichbare Gebäude noch nicht gab, ist der am freien Markt erzielbare Einzelveräußerungspreis zu schätzen. Die Schätzung hat sich dabei an der am ehesten vergleichbaren Gebäudekategorie der Badehäuser zu orientieren.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1276 Nr. 16
WAAAD-22857

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