Keine Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen durch Dritte
Leitsatz
Die Zurverfügungstellung der bei Konzerten einer ausländischen Musikgruppe erforderlichen technischen Hilfsmittel (insbesondere
Licht und Ton) sowie die Tätigkeiten ausländischer Bühnentechniker stellen keine mit der künstlerischen Leistung der Musiker
„zusammenhängenden Leistungen” i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG dar, so dass die dafür gezahlten Vergütungen nicht
dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG unterliegen, wenn diese Nebenleistungen zu den Konzerten nicht auf der Grundlage
von Verträgen zwischen dem inländischen Veranstalter und den Musikern bzw. der Musikgruppe erbracht werden, sondern wenn der
inländische Veranstalter dazu eigens Verträge mit Dritten geschlossen hat (im Streitfall: mit einer GmbH über die Zurverfügungstellung
sämtlicher Musikanlagen und Transportfahrzeuge; mit den einzelnen Bühnentechnikern über deren jeweilige Aufgabe).
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