BFH Beschluss v. - VII B 238/08

Wirksame Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Übermittlung des Beschwerdeschriftsatzes in Form einer elektronischen Bilddatei

Gesetze: FGO § 116 Abs. 2

Instanzenzug:

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie ist zwar rechtzeitig in Form einer elektronisch übermittelten Bilddatei des vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Beschwerdeschriftsatzes eingereicht worden (vgl. dazu , Neue Juristische Wochenschrift 2008, 2649). Sie ist jedoch nicht innerhalb der in § 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bezeichneten Frist von zwei Monaten begründet worden. Gründe, die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen könnten, sind weder vorgetragen worden noch aus den Akten ersichtlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1133 Nr. 7
HAAAD-22100