Arbeitshilfe November 2009

Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung auf die Lieferung von Gebrauchtwagen - Mustereinspruch

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Ist die Vorschrift des § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG nach Art. 26a Teil B Abs. 2 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass die Anwendung der Differenzbesteuerung voraussetzt, dass der Vorlieferant die Differenzbesteuerung zur Recht vorgenommen hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAD-21952