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EG-rechtlicher Grundfreiheitsschutz in der Praxis – Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf Sachverhalte mit Drittstaatsberührung
Die Kapitalverkehrsfreiheit ist die einzige Grundfreiheit des EG-Vertrages, die auch grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen EU- und Drittstaaten vor staatlichen Beschränkungen schützt. Gerade am Beispiel steuerlicher Regelungen lotet der EuGH seit einiger Zeit Umfang und Grenzen dieses besonderen Schutzbereichs näher aus. Dabei sind die Ansätze des Gerichtshofes nicht immer verständlich und erzeugen eine Rechtsunsicherheit, die sich auch in der deutschen Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis deutlich widerspiegelt.
I. Einleitung
Die Kapitalverkehrsfreiheit fällt aus dem üblichen Rahmen der EG-vertraglichen Grundfreiheiten aus zwei Gründen hinaus: Zum einen hat sie sich historisch lediglich schrittweise entwickelt, indem nämlich der ursprüngliche Art. 67 EWGV nicht unmittelbar anwendbar war, sondern entsprechend den Vorgaben der Art. 69, 70 EWGV a. F. durch EG-Richtlinien inhaltlich ausgefüllt werden musste (zuletzt RL 88/361/EWG v. , ABl EG 1988 L 178/5), bevor mit Wirkung ab die Regelung des Art. 73b Abs. 1 EGV durch die Vertragsrevision von Maastricht unmittelbar im Primärrecht installiert wurde. Zum anderen geht diese heute in Art. 56 Abs. 1 EG enthaltene R...