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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 22 | Umsatzsteuer: Steuerfreiheit für Haus-Notruf-Dienste und ärztliche Notdienste

Kann sich ein Verein, der nicht zu den anerkannten freien Wohlfahrtsverbänden gehört, im Hinblick auf die Umsatzsteuerfreiheit für sog. „Haus-Notruf-Dienste” und „Ärztliche Notdienste” unmittelbar auf die Steuerbefreiung nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie berufen? Verstößt die Regelung in § 4 Nr. 18 UStG i.V.m. § 23 UStDV gegen das gemeinschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgebot?

Als Nächstes eine weitere umsatzsteuerliche Streitfrage, die beim BFH unter dem Aktenzeichen neu anhängig ist. Es geht um die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG. Nach dieser Vorschrift sind unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege steuerfrei.

Im Streitfall bot ein eingetragener Verein folgende Leistungen an: einen Rettungsdienst, Erste-Hilfe-Kurse und häusliche Krankenpflege. Insoweit bestand Einigkeit mit dem Finanzamt: Diese Leistungen sind steuerfrei. Der Verein offerierte aber auch einen Haus-Notruf-Dienst, einen ärztlichen Notdienst und einen Menüservice. Hier versagte das Finanzamt nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung die Steuerbefreiung. Das Finanzamt argumentierte: Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG könne ...