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Track 23 | Berufsausbildung: Anspruch auf Kindergeld über das bestandene Examen hinaus
Endet die Berufsausbildung mit dem bestandenen Examen? Besteht – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, das nach erfolgreichem Hochschulabschluss mangels Anstellung immatrikuliert geblieben ist und sich berufsspezifische Kenntnisse aneignete?
Für volljährige Kinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen unter anderem dann bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet. Häufig gibt es Streit mit der Familienkasse und dem Finanzamt, wann eine Berufsausbildung endet. Auf ein interessantes anhängiges Verfahren hierzu möchten wir Sie hinweisen.
Die Berufsausbildung wird nach Abschluss des Studiums fortgesetzt, wenn sich ein ergänzendes Studium, ein Zweitstudium oder ein nach der maßgebenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Dienstverhältnis oder Praktikum anschließt. Das Finanzgericht München hat zu Gunsten betroffener Eltern entschieden: Ergänzendes Studium in diesem Sinne ist nicht nur ein Aufbaustudium mit eigenem Studiengang, sondern auch die Belegung weiterer Semester im geprüften Fach zur Ver...