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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 21 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Altenheim, Wohnstift; Negative Einkommensteuer

Zwei interessante Verfahren zu haushaltsnahen Dienstleistungen sind beim BFH anhängig: Können Bewohner eines Wohnstifts auch für den Bereitschaftsdienst des Heimbetreibers die Steuerermäßigung beanspruchen? Ist eine Vor- bzw. Rücktragsmöglichkeit oder die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe des verfallenden Anrechnungsüberhangs aus § 35a EStG (z.B. bei einer auf 0 € lautenden Steuerfestsetzung) verfassungsrechtlich geboten?

Eine größere praktische Bedeutung haben zwei neu anhängige Verfahren zu haushaltsnahen Dienstleistungen. Unter dem Aktenzeichen geht es um die Frage: Können Bewohner eines Wohnstifts oder Altenheims auch für Leistungen außerhalb ihres Appartements die Steuerermäßigung beanspruchen? Also zum Beispiel für die anteiligen Kosten der Gartenpflege. Zudem geht es um die Frage: Ist die Steuerermäßigung nur für konkret erbrachte Leistungen zu gewähren? Oder auch für das Vorhalten eines Bereitschaftsdienstes zur Betreuung alter und kranker Menschen? Obwohl erst kürzlich in die Datenbank der schwebenden Steuerprozesse aufgenommen, hat es der BFH mit seiner Entscheidung offenbar eilig. Die mündliche Verhandlung ist...