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Track 25 | Umsatzsteuer: Eigenhändige Unterschrift beim Antrag auf Vorsteuererstattung
Muss ein Antrag auf Vorsteuererstattung durch einen ausländischen Unternehmer in Deutschland eigenhändig vom antragstellenden Unternehmer unterschrieben werden oder reicht die Unterschrift eines Bevollmächtigten aus?
Die schwebenden Verfahren, über die wir Sie in den letzten Minuten informiert haben, sind alle beim BFH anhängig. Für die letzte Meldung dieser Hör-CD habe ich mir eine aktuelle Vorlage des BFH an den Europäischen Gerichtshof aufgehoben. Der Bundesfinanzhof hat dem EuGH eine Frage vorgelegt, die für ausländische Unternehmer wichtig ist: Muss ein Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Vorsteuer eigenhändig vom antragstellenden ausländischen Unternehmer unterschrieben werden? Oder reicht die Unterschrift eines Bevollmächtigten?
Im § 18 Abs. 9 UStG heißt es klipp und klar: „Der Vergütungsantrag ist vom Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben.” Es geht folglich um die Frage: Ist diese eindeutige Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz mit EU-Recht vereinbar? Der BFH bezweifelt das. Der EuGH soll daher jetzt diese Frage klären.
Scheitert bei ausländischen Mandanten ein Antrag auf Vorsteuervergütung in Deutschland an der fehlenden Unterschrift, so...