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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 04 | Abfindungen: Faustformel für Angemessenheit beim Ausscheiden von nahen Angehörigen

Abfindungen an nahe Angehörige sind angemessen, wenn sie für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt nicht übersteigen.

Bevor wir zum Schwerpunktthema kommen, noch zwei kürzere Meldungen, die ich für besonders praxisrelevant halte.

Als Erstes möchte ich Sie auf eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofs aufmerksam machen. Es geht um die Angemessenheit von Abfindungen, die an nahe Angehörige gezahlt werden. Typisches Beispiel: Der im Betrieb mitarbeitende Ehepartner erhält bei seinem Ausscheiden eine Abfindung. Nach dem BFH-Beschluss gilt bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen Folgendes:

Bei der Prüfung, ob die Höhe der Abfindung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, also dem sogenannten Fremdvergleich stand hält, kann auf die von den Arbeitsgerichten entwickelte Faustformel zurückgegriffen werden. Danach kann ein Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung beanspruchen.

Die Anwendung der arbeitsrechtlichen Faustformel auch im Steuerrecht ist zu begrüßen, bringt sie uns doch Planungssicherheit. Bitte beachten Sie aber, dass es sich nur um eine Faustformel handelt. Welcher Fak...