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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 375/06 EFG 2009 S. 1026 Nr. 13

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3, EStG § 14

Betriebsaufgabe des verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach Verteilung von Grundstücken auf die Miterben einer Erbengemeinschaft

Leitsatz

  1. Bei einer Betriebs-/Teilbetriebsverpachtung im Ganzen führen die Pachteinnahmen weiterhin zu Einkünften aus LuF und die verpachteten Nutzflächen sind notwendiges LuF-BV, solange der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe erklärt.

  2. Es ist unschädlich, wenn allein die Nutzflächen ohne die Hofstelle verpachtet werden.

  3. Wird ein landwirtschaftlicher Verpachtungsbetrieb durch eine Teilerbauseinandersetzung zerschlagen, so liegt darin auch ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung der Erben eine Betriebsaufgabe des übernommenen Verpachtungsbetriebes. Das gilt jedenfalls dann, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, den Betrieb fortzuführen bzw. wieder aufzunehmen.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1026 Nr. 13
EStB 2009 S. 402 Nr. 11
JAAAD-20647

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