Leistungsort nach § 3a UStG bei Zellkultivierung und Zellvermehrung gegenüber ausländischen Unternehmern - Mustereinspruch
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Handelt es sich bei der Zellkultivierung und Zellvermehrung um Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, so dass die Leistung als in dem Gebiet des anderen Mitgliedstaates ausgeführt gilt, wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem leistenden Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
AAAAD-20595