Steuerliche Probleme bei Kraftfahrzeugen
2. Aufl. 2009
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D. Private Kfz-Kosten bei der Einkommensteuer
I. Nutzung eines Kraftfahrzeugs im Privatvermögen für betriebliche Zwecke
1. Zuordnung eines Fahrzeugs zum Privatvermögen
226 Kraftfahrzeuge sind dem Privatvermögen zuzurechnen, wenn sie nicht zu mindestens 10 % betrieblich genutzt werden (R 4.2 Abs. 1 Satz 5 EStR). Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % bis 50 % kann der Steuerpflichtige wählen, ob er das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnet. Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG muss eine eindeutige, zweifelsfreie Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen erfolgen. Befindet sich das Kraftfahrzeug aufgrund der Wahlmöglichkeit oder aufgrund der mehr als 90 %igen privaten Nutzung im Privatvermögen, stellt sich das Problem der privaten Nutzungsentnahme und auch das Problem der nichtabziehbaren Betriebsausgaben nicht.
2. Nutzung eines privaten Fahrzeugs für Geschäftsreisen
227 Wird ein zum Privatvermögen gehörendes Kraftfahrzeug für Geschäftsreisen genutzt, so führt dies zu einer Nutzungseinlage. Nutzungseinlagen sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert, also mit den anteiligen Kosten anzusetzen. Für den Fall, dass die Kfz-Kosten vollständig aufgezeichnet werden, kann die Nutzungseinlage anhand der tatsäch...