Steuerliche Probleme bei Kraftfahrzeugen
2. Aufl. 2009
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A. Fahrzeuge bei der Gewinnermittlung
I. Anschaffung
1. Begriff
a) Anschaffung
1 Wird ein Fahrzeug erworben, stellt sich die Frage, ob es zum Betriebsvermögen gehört. Der Begriff der Anschaffung und die Zuordnung zum Betrieb sind dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des Handels- und Steuerrechts zu bestimmen. So gehört ein Wirtschaftsgut zum sog. notwendigen Betriebsvermögen, wenn es ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird. Sodann stellt sich die Frage, ob das Wirtschaftsgut zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört. Fahrzeuge, die langfristig dem Unternehmen zu dienen bestimmt sind, gehören zum Anlagevermögen. Sie sind dem beweglichen Anlagevermögen zuzuordnen und mit den Anschaffungskosten zu bewerten (§ 253 Abs. 1 HGB i. V. mit § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Planmäßige Abschreibungen i. S. des § 253 HGB und § 7 EStG müssen vorgenommen werden, weil diese Wirtschaftsgüter einem Wertverzehr unterliegen.
2 Alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand in seinen Besitz zu bringen und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sind Anschaffungskosten, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können (§ 255 Abs. 1 HGB). Der Begriff der Anschaffungskosten ist insoweit wichtig, als die...